Öffentlicher Dienst: Zulagen und Einstufung prüfen lohnt sich

Stand: 16.09.2026

Im öffentlichen Dienst wird nicht verhandelt – umso wichtiger ist es, die eigene Einstufung und Zulagen zu kennen.

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Inhalt3 Abschnitte
Rechtsgrundlage

Besonderheiten im Öffentlichen Dienst & Beamtenrecht

Dienstrecht, BVAEB-Kranken- und Pensionsversicherung, Jubiläumszuwendungen und Nebengebühren.

Kennzahl4,10 %KV-Beitrag Beamte (Dienstnehmeranteil)
  • Krankenversicherung über die BVAEB: Beamte tragen 4,10 % Dienstnehmeranteil (Gesamtbeitrag 7,635 %), Vertragsbedienstete 3,87 % wie im ASVG (§§ 20, 22 B-KUVG)
  • Jubiläumszuwendungen (nach 25 und 40 Dienstjahren) steuerbegünstigt nach § 67 Abs. 6 EStG
  • Möglichkeit zur Höherversicherung im Pensionsrecht
  • Fahrtkostenzuschuss nach dem Gehaltsgesetz (GehG)

So setzt sich dein Gehalt zusammen

Im öffentlichen Dienst wird dein Gehalt nicht verhandelt, sondern nach festen Tabellen berechnet. Entscheidend sind deine Verwendungsgruppe und deine Gehaltsstufe. Mit den Dienstjahren rückst du automatisch in höhere Stufen vor, meist alle zwei Jahre.

Bund, Länder und Gemeinden haben eigene Gehaltsschemata – die Beträge unterscheiden sich also je nach Arbeitgeber. Bei Pädagoginnen und Pädagogen gibt es außerdem ein altes und ein neues Dienstrecht mit unterschiedlichen Gehaltskurven. Das neue startet höher, steigt über die Jahre aber flacher an als das alte.

Zulagen und Einstufung prüfen

Zum Grundgehalt kommen oft Zulagen dazu, etwa für Funktion, besondere Erschwernis, Gefahr, Schichtdienst oder Journaldienst. Diese Zulagen machen manchmal einen erheblichen Teil deines Gesamteinkommens aus – prüfe, ob du wirklich alle bekommst, die dir zustehen.

Die exakten Beträge je Verwendungsgruppe und Stufe findest du in den offiziellen Gehaltstabellen auf oeffentlicherdienst.gv.at oder bei deinem Bundesland. Ein Blick in die aktuelle Gehaltstabelle nach jedem Gehaltsabschluss zeigt dir, ob du korrekt eingestuft bist.

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Häufige Fragen

Wer prüft, ob meine Einstufung stimmt?

In erster Linie du selbst bzw. deine Personalabteilung. Bei Zweifeln hilft die zuständige Personalvertretung oder Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die Einstufung und angerechneten Vordienstzeiten zu überprüfen.

Wie oft rücke ich in die nächste Gehaltsstufe vor?

Im Regelfall alle zwei Jahre, automatisch und ohne Antrag. Maßgeblich ist dein Besoldungsdienstalter – also die angerechneten Vordienstzeiten plus deine Zeit im Dienstverhältnis.

Werden Zulagen automatisch ausbezahlt?

Manche ja, andere musst du selbst geltend machen oder sind an Voraussetzungen geknüpft (z. B. tatsächlich geleisteter Schicht- oder Journaldienst). Sprich mit deiner Personalstelle, welche Zulagen für deine Tätigkeit infrage kommen.

Sind Zulagen steuerfrei?

Nur teilweise. Zuschläge für Schmutz, Erschwernis und Gefahr sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nach § 68 EStG bis zu einem monatlichen Höchstbetrag steuerfrei. Für Überstundenzuschläge gilt ein eigener Rahmen von 10 Zuschlägen bis 120 € im Monat. Funktions- und Verwaltungsdienstzulagen sind voll steuerpflichtig.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der konkrete Vertrag und die geltende Rechtslage; im Streitfall hilft die zuständige Interessenvertretung oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Die konkrete Einstufung richtet sich nach dem jeweiligen Dienstrecht des Bundes, des Landes oder der Gemeinde. Verbindliche Auskunft gibt die zuständige Personalstelle.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

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