Arbeitnehmerveranlagung

Mit der Arbeitnehmerveranlagung (umgangssprachlich „Steuerausgleich“) kannst du zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen. Sie lohnt sich besonders, wenn du Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hattest oder nicht das ganze Jahr durchgehend gearbeitet hast.

Was ist die Arbeitnehmerveranlagung?

Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten – und zwar so, als wäre dein Einkommen das ganze Jahr gleich hoch. Bei Gehaltsschwankungen, Jobwechsel, Bonuszahlungen oder Arbeitslosigkeit zahlst du dadurch oft zu viel. Die Arbeitnehmerveranlagung rechnet das Jahr exakt nach und führt in den meisten Fällen zu einer Steuergutschrift.

Freiwillig (Antrag) oder verpflichtend (Pflicht)?

Meist ist die Veranlagung freiwillig (Antragsveranlagung) und kann bei einer überraschenden Nachzahlung sogar wieder zurückgezogen werden. Verpflichtend ist sie u. a. bei mehreren gleichzeitigen lohnsteuerpflichtigen Bezügen, bei Kranken-, Reha- oder Wiedereingliederungsgeld, bei Nebeneinkünften über 730 € oder bei zu Unrecht berücksichtigten Absetzbeträgen. Die Pflicht greift ab einem Jahreseinkommen von 14.769 € (2026; 2025: 14.517 €).

Fristen

Die freiwillige Veranlagung kannst du bis zu fünf Jahre rückwirkend einbringen – 2026 also noch für die Jahre 2021 bis 2025. Bei der Pflichtveranlagung gilt der 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres, in bestimmten Fällen bis Ende September.

Antragslose (automatische) Veranlagung

Hast du bis 30. Juni keine Erklärung abgegeben, nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen und ergibt sich eine Gutschrift von mindestens 5 €, führt das Finanzamt die Veranlagung automatisch durch. Dabei werden aber nur automatisch gemeldete Daten berücksichtigt (Kirchenbeitrag, Spenden, Weiterversicherung, Telearbeitstage) – nicht deine Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen. Sieh die automatische Gutschrift daher nur als Minimum: Eine manuelle Erklärung innerhalb von fünf Jahren ersetzt den Bescheid durch den für dich günstigeren.

FinanzOnline und ID Austria

Der Zugang zu FinanzOnline ist seit 1. Oktober 2025 nur noch mit Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich. Empfohlen wird die ID Austria; übergangsweise geht auch eine Authenticator-App als zweiter Faktor. Die vollständige Umstellung auf ID Austria ist bis 2029 geplant.

Negativsteuer (SV-Rückerstattung)

Ist dein Einkommen so niedrig, dass gar keine Lohnsteuer anfällt, bekommst du über die Veranlagung einen Teil deiner Sozialversicherungsbeiträge zurück: bis zu 55 % bei Arbeitnehmern, bis zu 80 % bei Pensionisten. 2026 sind das maximal rund 1.300 € (ohne Pendlerpauschale) bzw. 1.554 € (mit Pendlerpauschale), bei Pensionisten bis 723 €. Das gilt nur für echte Arbeitnehmer und Pensionisten und kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden.

Steuertarif und kalte Progression

Österreich besteuert progressiv – jede höhere Einkommensstufe wird stärker besteuert. Seit 2023 ist die „kalte Progression“ abgeschafft: Die Tarifstufen werden jährlich an die Inflation angepasst (2025–2028 automatisch um zwei Drittel der Teuerung). 2026 bleibt Einkommen bis 13.539 € steuerfrei; durch Absetzbeträge fällt bei Arbeitnehmern tatsächlich erst ab rund 19.600 € Lohnsteuer an (Tarif siehe Tabelle).

GrenzsteuersatzEinkommen 2026
0 %bis 13.539 €
20 %über 13.539 bis 21.992 €
30 %über 21.992 bis 36.458 €
40 %über 36.458 bis 70.365 €
48 %über 70.365 bis 104.859 €
50 %über 104.859 bis 1.000.000 €
55 % (befristet bis 2029)über 1.000.000 €
Einkommensteuertarif Österreich 2026 (Jahreseinkommen). Durch Absetzbeträge bleibt das tatsächlich steuerfreie Arbeitnehmer-Einkommen höher.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuerausgleich und Arbeitnehmerveranlagung?

Keiner – „Lohnsteuerausgleich“ ist der umgangssprachliche Name, „Arbeitnehmerveranlagung“ der offizielle Begriff für dasselbe Verfahren.

Wie viel bekommt man beim Lohnsteuerausgleich im Schnitt zurück?

Das hängt von deiner Situation ab: Schon ohne Belege gibt es bei Gehaltsschwankungen, Jobwechsel oder Karenz oft mehrere Hundert Euro; mit Familienbonus, Pendlerpauschale und Werbungskosten auch deutlich mehr. Eine Vorberechnung zeigt dir FinanzOnline vor dem Absenden.

Bekomme ich auch etwas zurück, wenn ich gar keine Lohnsteuer gezahlt habe?

Ja, über die Negativsteuer (SV-Rückerstattung): Bei niedrigem Einkommen werden bis zu 55 % der Sozialversicherungsbeiträge erstattet – 2026 maximal rund 1.300 € (mit Pendlerpauschale bis 1.554 €).

Muss ich die automatische (antragslose) Veranlagung akzeptieren?

Nein. Der automatische Bescheid berücksichtigt keine Werbungskosten oder Familienboni. Reichst du innerhalb der Fünfjahresfrist selbst eine Erklärung ein, ersetzt sie den automatischen Bescheid.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information ohne Gewähr und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Beträge und Grenzen sind Beispiele und können sich ändern.

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