Der jährliche Versicherungs-Check: in fünf Schritten durch alle Polizzen

Stand: 10.09.2026

Welche Versicherungen sinnvoll sind, steht im Ratgeber. Hier geht es um die Routine: Wie du einmal im Jahr systematisch durch deine Polizzen gehst – und was du dabei realistisch findest.

Zum Versicherungs-Ratgeber

Inhalt3 Abschnitte
Begriff

Versicherungsvergleich & Schutz

Essenzielle Policen in Österreich (Privathaftpflicht, Haushaltsversicherung, Berufsunfähigkeit, Unfall).

KennzahlBasisabsicherung vs. ÜberversicherungKennzahl
  • Privathaftpflicht & Haushalt sind absolute Basis-Absicherungen für jeden Haushalt
  • Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor der staatlichen Pensionslücke bei Erwerbsunfähigkeit
  • Versicherungssteuer beträgt in Österreich regulär 11 % der Prämie
  • Kündigungsrecht nach § 8 VersVG zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres bei Konsumenten

Die fünf Schritte

1. Alles auf einen Tisch. Jede Polizze mit Versicherungsart, Prämie, Deckungssumme, Selbstbehalt, Laufzeit und Kündigungsfrist in eine Liste. Vergiss die Verträge nicht, die über Dritte laufen: Autoclub, Verein, Kreditkarte, Arbeitgeber.

2. Nach Tragfähigkeit sortieren. Welcher Schaden würde dich finanziell überfordern? Diese Verträge bleiben und werden geprüft. Was du aus dem Notgroschen zahlen könntest, kommt auf die Streichliste.

3. Doppeldeckungen suchen. Rechtsschutz über den Autoclub und zusätzlich als eigene Police, Reiseschutz über die Kreditkarte und zusätzlich einzeln, Unfallschutz über den Verein und privat. Das findet sich nur im direkten Nebeneinander.

4. Selbstbehalte anheben. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie spürbar und lässt den Schutz gegen große Schäden unverändert. Die Deckungssumme dagegen nie kürzen.

5. Kündigungsfristen notieren. Verträge laufen häufig mit einjähriger Frist zum Ende der Versicherungsperiode. Trag dir die Termine ein – die meisten versäumten Kündigungen scheitern am Kalender, nicht an der Entscheidung.

Wo du wirklich sparst

Bei den kleinen Policen. Handy-, Brillen-, Gepäck- und Garantieverlängerungsversicherungen decken tragbare Schäden zu einem hohen Preis. Sie zu streichen ist die einfachste Ersparnis und kostet keine Sicherheit.

Beim Selbstbehalt. Wer 300 statt 150 Euro Selbstbehalt akzeptiert, senkt die Prämie – und trägt im Schadensfall 150 Euro mehr. Bei einem Schaden alle paar Jahre rechnet sich das fast immer.

Bei Doppeldeckungen. Zwei Rechtsschutzpolizzen zahlen im Schadensfall nicht doppelt. Eine davon ist reine Ausgabe.

Nicht beim Wechsel. Der Anbieterwechsel bringt bei Sachversicherungen oft weniger als erwartet – vor allem, weil Vergleichsangebote unterschiedliche Deckungen enthalten. Prüfe deshalb immer, ob wirklich dasselbe verglichen wird.

Die außerordentlichen Kündigungsrechte

Nach einer Prämienerhöhung. Erhöht der Versicherer die Prämie ohne entsprechende Leistungsausweitung, entsteht ein Kündigungsrecht. Die Frist ist kurz und steht in der Ankündigung.

Nach einem Schadensfall. Beide Seiten können den Vertrag nach der Abwicklung eines Schadens kündigen – auch du. Das ist ein guter Anlass, den Vertrag ohnehin zu prüfen.

Bei Wegfall des versicherten Interesses. Wer das Auto verkauft, die Wohnung aufgibt oder das versicherte Objekt nicht mehr besitzt, kann kündigen.

Bei langlaufenden Verträgen besteht nach dem dritten Jahr in der Regel ein jährliches Kündigungsrecht.

Kündigungen gehören schriftlich und nachweisbar übermittelt – eingeschrieben oder mit Empfangsbestätigung.

Häufige Fragen

Wie oft sollte ich meine Versicherungen prüfen?

Einmal im Jahr reicht, am besten zu einem festen Termin – etwa zusammen mit der Arbeitnehmerveranlagung. Zusätzlich immer dann, wenn sich die Lebenssituation ändert: Familienzuwachs, Umzug, Jobwechsel, Immobilienkauf.

Wie senke ich die Prämie, ohne schlechter geschützt zu sein?

Über den Selbstbehalt. Er reduziert die Prämie spürbar und lässt den Schutz gegen große Schäden unverändert – genau die Schäden, für die die Versicherung da ist. Die Deckungssumme sollte nie gekürzt werden.

Wann kann ich außerordentlich kündigen?

Nach einer Prämienerhöhung ohne Leistungsausweitung, nach der Abwicklung eines Schadensfalls und bei Wegfall des versicherten Interesses. Bei langlaufenden Verträgen besteht zudem nach dem dritten Jahr in der Regel ein jährliches Kündigungsrecht.

Worauf muss ich beim Wechsel achten?

Dass wirklich dasselbe verglichen wird – Deckungssummen, Selbstbehalte, Ausschlüsse und mitversicherte Personen. Und bei Berufsunfähigkeit und Ableben: erst die schriftliche Annahme des neuen Vertrags, dann die Kündigung des alten.

Welche Policen kann ich am ehesten streichen?

Die, deren Schaden du aus dem Notgroschen zahlen könntest: Handy-, Brillen- und Gepäckversicherungen, Garantieverlängerungen. Und alle Doppeldeckungen – zwei Rechtsschutzpolizzen zahlen im Schadensfall nicht doppelt.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Anlage-, Steuer- oder Finanzberatung und keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Konditionen sind Richtwerte mit dem Stand der letzten redaktionellen Prüfung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

Erstmalig erstellt:
Letztmalig überarbeitet:
Redaktionelle Verantwortung:WSKGeschäftsführer NGen Impact GmbH, redaktionelle Verantwortung

Dein nächster Schritt

Zum Versicherungs-Ratgeber