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Steuerfreie Gehaltsextras & Sachbezüge
Vom Dienstgeber gewährte Zusatzleistungen ohne Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzug.
- Mitarbeiterprämie 2026: bis zu 500 € steuerfrei (Juli bis Dezember, lohngestaltende Vorschrift nötig); gemeinsam mit der Mitarbeitergewinnbeteiligung höchstens 3.000 € je Kalenderjahr
- Essensgutscheine: bis 8 € je Arbeitstag für Mahlzeiten, bis 2 € für Lebensmittel (§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG)
- Jobticket & Klimaticket: Vollständige Kostenübernahme durch Arbeitgeber abgabenfrei
- Betriebliche Zukunftssicherung: Bis zu 300 € jährlich abgabenfrei für Lebens-/Rentenversicherung
Das Argument in einem Satz
100 € mehr Bruttogehalt kosten den Betrieb rund 130 € inklusive Lohnnebenkosten und bringen dir bei 40 % Grenzsteuersatz und 18 % Sozialversicherung etwa 49 € netto.
100 € als steuer- und beitragsfreie Zuwendung kosten den Betrieb 100 € und bringen dir 100 €.
Das ist der ganze Punkt: Beide Seiten stehen besser da. Das ist keine Bitte um ein Zugeständnis, sondern ein Vorschlag, wie dasselbe Budget mehr bewirkt.
Genau so lässt es sich auch formulieren: „Wenn im Budget X Euro für mich vorgesehen sind – könnten wir prüfen, ob ein Teil davon als Essenszuschuss oder Öffi-Ticket laufen kann? Für das Unternehmen ist das günstiger als dieselbe Erhöhung brutto.“
Was du konkret vorschlagen kannst
Wähle aus, was zu deiner Lebenssituation passt – nicht, was am meisten klingt.
Essensgutscheine. Bis 8 € je Arbeitstag steuer- und beitragsfrei, bei rund 220 Arbeitstagen also etwa 1.760 € im Jahr. Die größte Einzelposition und für alle nutzbar.
Öffi-Ticket. Ohne betragliche Obergrenze steuerfrei. Bei einer Jahreskarte die wirksamste Position überhaupt – aber Achtung: Für die bezuschussten Strecken entfällt die Pendlerpauschale.
Kinderbetreuungszuschuss. Bis 2.000 € je Kind und Jahr, wenn das Kind zu Jahresbeginn unter 14 ist. Muss direkt an die Einrichtung fließen oder als zweckgebundener Gutschein gewährt werden; der nachträgliche Kostenersatz ist ebenfalls möglich.
Zukunftssicherung. Bis 300 € im Jahr für Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung beziehungsweise Pensionskasse – wenn die Zuwendung allen oder abgegrenzten Gruppen offensteht.
Mitarbeiterprämie. Bis 500 € im Jahr, aber nur auf Grundlage eines Kollektivvertrags oder einer Betriebsvereinbarung.
E-Dienstwagen oder E-Bike. Kein Sachbezug bei null Gramm CO₂ – die mit Abstand größte Position, wenn ohnehin ein Fahrzeug gebraucht wird.
Woran es in der Praxis scheitert
An der Form, nicht am Betrag. Die Mitarbeiterprämie setzt eine lohngestaltende Vorschrift voraus – Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung. Eine individuelle Zusage an dich allein erfüllt das nicht und wäre voll steuerpflichtig. Wer das im Gespräch weiß, spart eine Runde.
An der Gruppenbezogenheit. Zukunftssicherung und Gewinnbeteiligung müssen allen Beschäftigten oder sachlich abgegrenzten Gruppen zukommen. „Nur für mich“ funktioniert nicht.
An der Umwandlung. Bestehendes Entgelt in steuerfreie Zuwendungen umzuwandeln, ist unzulässig. Die Begünstigung gilt nur für zusätzliche Leistungen. Bei einer Prüfung wird umetikettiertes Entgelt nachversteuert – beim Arbeitgeber und bei dir.
Am Aufwand. Manche Zuwendungen bedeuten Verwaltungsaufwand, etwa Gutscheinsysteme. Es hilft, wenn du einen konkreten, einfach umsetzbaren Vorschlag mitbringst statt einer Liste mit allem.
Wann du es ansprichst
Im Jahresgespräch. Wenn die Gehaltserhöhung knapp ausfällt, ist das der natürliche Moment: Der Rahmen steht fest, und du schlägst vor, ihn anders zu nutzen.
Beim Jobwechsel. Im Aufnahmegespräch ist der Spielraum am größten, und Zusagen lassen sich direkt in den Dienstvertrag aufnehmen.
Nach einer Veränderung im Privatleben. Ein Kind, ein Umzug mit längerem Arbeitsweg – beides sind konkrete Anlässe für einen konkreten Vorschlag.
Nicht zwischen Tür und Angel. Bring die Zahl mit: was es dich netto bringt und was es das Unternehmen kostet. Ein Vorschlag mit Rechnung wird anders behandelt als eine Frage.
Häufige Fragen
Was bringt ein steuerfreies Extra netto?
Bei steuer- und beitragsfreien Zuwendungen kommt der volle Betrag an. Bei 100 € sind das 100 € – gegenüber rund 49 € bei einer Bruttogehaltserhöhung von 100 € mit 40 % Grenzsteuersatz und 18 % Sozialversicherung.
Kann mein Arbeitgeber mir einfach eine Mitarbeiterprämie zahlen?
Nur auf Grundlage eines Kollektivvertrags oder einer Betriebsvereinbarung. Eine Einzelzusage erfüllt die Voraussetzung nicht und wäre voll steuerpflichtig. Frage deshalb, ob im Betrieb eine entsprechende Regelung besteht oder geschaffen werden kann.
Kann ich einen Teil meines Gehalts umwandeln?
Nein. Die Begünstigungen gelten nur für zusätzliche Leistungen. Bestehendes Entgelt umzuetikettieren ist unzulässig und führt bei einer Prüfung zur Nachversteuerung.
Was ist die wirksamste Position?
Bei Pendlerinnen und Pendlern das Öffi-Ticket, weil es ohne betragliche Obergrenze steuerfrei ist. Für alle anderen die Essensgutscheine mit bis zu 8 € je Arbeitstag, also rund 1.760 € im Jahr. Wer ein Auto braucht, fährt mit einem E-Dienstwagen ohne Sachbezug am besten.
Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.
- BMF: § 3 Abs. 1 EStG & Sachbezugswerteverordnung – Rechtsgrundlage für Steuerfreie Gehaltsextras & Sachbezüge
- BMF: Steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers – Essenszuschuss, Gutscheine und weitere steuerfreie Leistungen
- WKO: Mitarbeiterprämie 2026 – Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung
