Steuerausgleich: die sechs Anlässe, bei denen du fast sicher Geld zurückbekommst

Stand: 10.09.2026

Die Lohnverrechnung rechnet jeden Monat so, als bliebe alles zwölf Monate gleich. Sobald sich im Jahr etwas ändert, stimmt der Steuerabzug nicht mehr. Diese sechs Anlässe sind die häufigsten – und bei jedem einzelnen lohnt die Arbeitnehmerveranlagung fast immer.

Zur Arbeitnehmerveranlagung

Inhalt3 Abschnitte
BehördenwegZum Rechner

Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich)

Rückforderung zu viel bezahlter Lohnsteuer beim Finanzamt Österreich.

KennzahlIndividuell – oft mehrere Hundert EuroKennzahl
  • Kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden
  • Vollständig digital über FinanzOnline / ID Austria durchführbar
  • Antragslose Veranlagung greift ab der zweiten Jahreshälfte für einfache Fälle automatisch
  • Wie viel zurückkommt, hängt von Einkommen, Absetzbeträgen und Ausgaben ab

Warum überhaupt zu viel gezahlt wird

Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer monatlich und unterstellt dabei, dass dein Monatsbezug für das ganze Jahr repräsentativ ist. Er kann nicht wissen, ob du im Herbst in Karenz gehst, den Job wechselst oder krank wirst.

Am Jahresende rechnet das Finanzamt mit dem tatsächlichen Jahreseinkommen. Liegt es unter dem, was die Lohnverrechnung hochgerechnet hat, war der Steuerabzug zu hoch – und die Differenz kommt zurück.

Das ist kein Fehler des Arbeitgebers, sondern die Funktionsweise des Systems. Genau deshalb gibt es die Arbeitnehmerveranlagung.

Die sechs Anlässe

1. Unterjähriger Berufseinstieg. Wer im Mai zu arbeiten beginnt, hat acht Monatsgehälter statt zwölf. Die Lohnverrechnung hat aber ab Mai so gerechnet, als liefe das Gehalt ganzjährig. Ergebnis: fast immer eine deutliche Gutschrift – der klassische Fall nach Studium oder Ausbildung.

2. Jobwechsel mit Lücke. Zwischen zwei Dienstverhältnissen liegt ein Monat ohne Bezug. Beide Arbeitgeber haben getrennt hochgerechnet, keiner kannte die Lücke.

3. Bonus oder Prämie. Eine einmalige Zahlung kann in der Monatsabrechnung in eine höhere Tarifstufe rutschen, als es über das Jahr gerechtfertigt wäre. Bei der Veranlagung wird das geglättet.

4. Karenz und Wiedereinstieg. Monate ohne Erwerbseinkommen senken das Jahreseinkommen erheblich. Dazu kommen Familienbonus Plus, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und gegebenenfalls der Kindermehrbetrag.

5. Längerer Krankenstand mit Krankengeld. Hier ist die Richtung umgekehrt: Weil Arbeitgeber und Gesundheitskasse getrennt versteuern, entsteht meist eine Nachzahlung. Es besteht Pflichtveranlagung – einreichen musst du ohnehin.

6. Arbeitslosigkeit. Auch hier Vorsicht: Arbeitslosengeld ist steuerfrei, erhöht über die Hochrechnung aber den Steuersatz für das übrige Einkommen. Führt das zu einer Nachzahlung und liegt keine Pflichtveranlagung vor, kannst du den Antrag zurückziehen.

So holst du das Maximum heraus

Alle Jahre prüfen, nicht nur das letzte. Die Antragsveranlagung ist fünf Jahre rückwirkend möglich. Wer nie eingereicht hat, kann mehrere Jahre auf einmal nachholen – jedes Jahr allerdings mit einer eigenen Erklärung.

Absetzbeträge zuerst. Sie wirken eins zu eins: Familienbonus Plus, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Kindermehrbetrag, Pendlereuro, Mehrkindzuschlag.

Dann Werbungskosten. Alles über der Pauschale von 132 € im Jahr mindert die Bemessungsgrundlage – Arbeitsmittel, Fortbildung, Telearbeitspauschale, Fahrtkosten.

Dann Sonderausgaben. Kirchenbeitrag, Spenden und Pensionsnachkauf werden meist automatisch gemeldet; prüfe in FinanzOnline, ob sie angekommen sind.

Negativsteuer nicht vergessen. Wer wenig verdient hat, bekommt einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge zurück – bis zu 1.300 €, auch ohne jede Lohnsteuer.

Häufige Fragen

Bekomme ich immer etwas zurück?

Nicht immer, aber bei unterjährigen Änderungen sehr häufig. Die beiden Ausnahmen sind Krankengeld und Arbeitslosengeld: Dort kann eine Nachzahlung entstehen. FinanzOnline zeigt das voraussichtliche Ergebnis vor dem Absenden an.

Wie lange rückwirkend kann ich einreichen?

Fünf Jahre. Für 2021 also bis Ende 2026. Jedes Jahr wird gesondert eingereicht – Posten aus verschiedenen Jahren lassen sich nicht zusammenfassen. Bei einer Pflichtveranlagung gelten kürzere Fristen.

Was ist, wenn eine Nachzahlung herauskommt?

Wenn keine Pflichtveranlagung vorliegt – etwa bei einer Nachzahlung allein aus der Hochrechnung nach Arbeitslosengeldbezug –, kannst du den Antrag innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheids zurückziehen. Bei Pflichtveranlagung, etwa nach Krankengeldbezug, geht das nicht; dort hilft ein Ratenansuchen.

Wie lange dauert es bis zum Geld?

Über FinanzOnline eingereicht, ergehen die meisten Bescheide innerhalb weniger Wochen. Die Gutschrift wird auf das im Steuerkonto hinterlegte Konto überwiesen – prüfe, ob dort die aktuelle Bankverbindung steht.

Lohnt es sich auch ohne Belege?

Ja. Absetzbeträge und Negativsteuer brauchen keine Belege, sondern nur Angaben. Wer im Jahr wenig verdient oder unterjährig gearbeitet hat, bekommt auch ohne eine einzige Rechnung regelmäßig Geld zurück.

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und der Bescheid deines Finanzamts. Beträge und Grenzen ändern sich mit jedem Steuerjahr.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus den folgenden amtlichen Quellen. Prüfe im Zweifel dort nach – Beträge und Regeln ändern sich jährlich.

Erstmalig erstellt:
Letztmalig überarbeitet:
Redaktionelle Verantwortung:WSKGeschäftsführer NGen Impact GmbH, redaktionelle Verantwortung

Dein nächster Schritt

Zur Arbeitnehmerveranlagung