Schritt 1: Zugang zu FinanzOnline besorgen
FinanzOnline ist das Online-Portal der Finanzverwaltung. Für den Einstieg hast du zwei Wege:
- ID Austria (empfohlen): Wenn du die ID Austria am Handy eingerichtet hast, meldest du dich ohne eigene Zugangsdaten an – einfach „Anmelden mit ID Austria“ wählen.
- FinanzOnline-Zugangsdaten: Online beantragen (Zustellung per RSa-Brief an deine Meldeadresse, dauert ein paar Tage) oder persönlich am Finanzamt abholen.
Kontrolliere nach dem ersten Einstieg unter Profil deine Bankverbindung (IBAN) – dorthin überweist das Finanzamt deine Gutschrift.
Schritt 2: Unterlagen sammeln (15 Minuten)
Du brauchst keine Belege hochzuladen, aber du solltest die Beträge kennen:
- Lohnzettel (L16) übermittelt dein Arbeitgeber automatisch – nicht nötig.
- Ausgaben für Werbungskosten: Homeoffice-Tage, Pendelstrecke, Arbeitsmittel, Fortbildungen (Details).
- Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen: Kirchenbeitrag und Spenden werden automatisch gemeldet; Krankheitskosten, Zahnersatz & Co. trägst du selbst ein (Details).
- Familie: Partner-Einkommen (für AVAB/AEAB), Familienbeihilfe-Bezug (für den Familienbonus Plus, Details).
Unsere Absetzen-Checkliste listet alle Posten mit dem jeweiligen Formularfeld auf.
Schritt 3: Erklärung öffnen
In FinanzOnline: Hauptseite → „Arbeitnehmerveranlagung durchführen“ und das gewünschte Jahr wählen. Du kannst jedes der letzten fünf Jahre nachholen – jedes Jahr ist ein eigener Antrag.
Das Online-Formular entspricht dem Papierformular L1. Je nach Situation kommen Beilagen dazu:
| Beilage | Wofür |
|---|---|
| L1ab | Außergewöhnliche Belastungen (Krankheit, Behinderung, Pflege) |
| L1k | Kinder: Familienbonus Plus, Unterhaltsabsetzbetrag, Kinderbetreuung (Altfälle) |
| L1i | Auslandsbezüge, Grenzgänger, Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug |
Schritt 4: Formular ausfüllen
Die wichtigsten Abschnitte in der Reihenfolge des Formulars:
- Allgemeine Daten: Personenstand, Anzahl der gehaltsauszahlenden Stellen, Bankverbindung.
- Partner & Kinder: AVAB/AEAB ankreuzen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; pro Kind eine Beilage L1k für den Familienbonus Plus (ganz oder 50/50 mit dem anderen Elternteil).
- Sonderausgaben: Kirchenbeitrag/Spenden vorausgefüllt kontrollieren; Nachkauf von Versicherungszeiten, Wohnraumsanierung (Altverträge).
- Werbungskosten: Pendlerpauschale und Pendlereuro (vorher mit dem Pendlerrechner des BMF ermitteln), Arbeitsmittel, Homeoffice-Pauschale, Fortbildung, Fachliteratur. Erst Beträge über der automatischen Pauschale von 132 € wirken sich aus.
- Außergewöhnliche Belastungen (L1ab): Krankheitskosten ohne Selbstbehalt erst über dem einkommensabhängigen Selbstbehalt wirksam; bei Behinderung ab 25 % gelten Pauschalbeträge.
Tipp: Mit „Erklärung prüfen“ zeigt dir FinanzOnline vor dem Absenden eine Vorberechnung der voraussichtlichen Gutschrift. Vergleiche sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner – dort kannst du das Veranlagungsjahr wählen.
Schritt 5: Absenden und Bescheid kontrollieren
Nach dem Absenden bekommst du den Einkommensteuerbescheid in deine Databox (Zustellung meist binnen weniger Tage bis Wochen). Kontrolliere:
- Wurden alle beantragten Posten anerkannt? Abweichungen begründet das Finanzamt im Bescheid.
- Nicht einverstanden? Binnen eines Monats kannst du kostenlos Beschwerde einlegen (direkt in FinanzOnline unter Weitere Services).
- Freiwilliger Antrag mit Nachzahlung? Antrag per Beschwerde zurückziehen – dann gilt er als nie gestellt.
Pflichtveranlagung: Wann du einreichen musst
In einigen Fällen bist du zur Abgabe verpflichtet, z. B. wenn du zeitweise zwei Dienstverhältnisse gleichzeitig hattest, zu Unrecht AVAB/Familienbonus beim Arbeitgeber berücksichtigt wurden oder du bestimmte andere Einkünfte über 730 € hattest. Dann gelten die Fristen 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (online) des Folgejahres – und das Ergebnis ist bindend.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich den Lohnsteuerausgleich machen?
Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung (Antragsveranlagung) kannst du bis zu fünf Jahre rückwirkend einreichen – für das Jahr 2021 also bis Ende 2026. Bei einer Pflichtveranlagung gelten kürzere Fristen: 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres.
Muss ich Belege mitschicken?
Nein. Du trägst nur Beträge ein und bewahrst die Belege sieben Jahre auf. Das Finanzamt kann sie im Zweifel anfordern.
Was ist die antragslose Arbeitnehmerveranlagung?
Reichst du bis Ende Juni keine Erklärung ein und erwartet dich laut Finanzamt eine Gutschrift, wird die Veranlagung für das Vorjahr automatisch durchgeführt – allerdings ohne Werbungskosten, Sonderausgaben-Nachweise oder Familienbonus. Ein eigener Antrag innerhalb der Fünfjahresfrist ersetzt den automatischen Bescheid und lohnt sich fast immer.
Kann beim Lohnsteuerausgleich eine Nachzahlung herauskommen?
Bei der freiwilligen Antragsveranlagung nicht endgültig: Kommt eine Nachzahlung heraus, kannst du den Antrag binnen eines Monats per Beschwerde zurückziehen. Nur bei einer Pflichtveranlagung (z. B. zwei gleichzeitige Dienstverhältnisse) musst du nachzahlen.
Wie lange dauert es bis zum Geld am Konto?
Meist wenige Tage bis einige Wochen, in Stoßzeiten (Frühjahr) auch länger. Der Bescheid kommt in deine FinanzOnline-Databox; die Gutschrift wird auf das hinterlegte Konto überwiesen.
Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die Angaben von BMF/FinanzOnline und die geltende Rechtslage.