Pauschale und tatsächliche Kosten
Das Pauschale von 132 € ist bereits in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt. Pflichtbeiträge wie die Arbeiterkammerumlage oder Gewerkschaftsbeiträge werden vorweg abgezogen und nicht auf das Pauschale angerechnet. Erst wenn deine gesammelten Belege 132 € übersteigen, lohnt sich die Geltendmachung in der Veranlagung.
Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildung
Absetzbar sind u. a. Arbeitsmittel (Werkzeug, Computer), Fachliteratur und typische Berufskleidung (z. B. Uniform, Sicherheitsschuhe, Arztkittel). Bürgerliche Kleidung wie Anzüge wird nicht anerkannt, selbst wenn sie verlangt wird. Auch Fortbildung, Ausbildung, Umschulung und beruflich notwendige Sprachkurse zählen dazu.
Digitale Geräte und AfA
Bei Computer, Notebook oder Tablet nimmt das Finanzamt ohne genaue Aufzeichnungen einen Privatanteil von 40 % an – du kannst also 60 % absetzen. Kosten über 1.000 € müssen über die Nutzungsdauer verteilt werden (bei IT-Geräten meist drei Jahre, „Absetzung für Abnutzung“).
Telearbeitspauschale (früher Homeoffice)
Seit 1. Jänner 2025 heißt das Homeoffice-Pauschale „Telearbeitspauschale“ und umfasst nun auch Coworking-Spaces. Der Arbeitgeber kann pro Telearbeitstag 3 € steuerfrei zahlen, höchstens 100 Tage bzw. 300 € im Jahr. Zahlt er weniger, holst du die Differenz in der Veranlagung. Zusätzlich kannst du ergonomisches Mobiliar (Schreibtisch, Drehstuhl) bis 300 € pro Jahr absetzen – in Summe bis zu 600 €.
Arbeitszimmer
Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer ist die Ausnahme: Es muss den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bilden und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Steht dir beim Arbeitgeber ein Arbeitsplatz zur Verfügung, wird es meist nicht anerkannt.
Pendlerpauschale und Pendlereuro
Das Pendlerpauschale ist ein Freibetrag und senkt die Steuerbasis (kleines Pauschale ab 20 km, großes ab 2 km, wenn Öffis unzumutbar sind – Beträge siehe Tabelle). Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag und wurde ab 2026 von 2 € auf 6 € pro Kilometer verdreifacht: Bei 40 km einfacher Strecke sind das 240 € statt bisher 80 €. Bei einem Dienstwagen mit Sachbezug gibt es kein Pendlerpauschale.
Reisekosten und Kilometergeld
Für berufliche Fahrten (keine Arbeitswege) gilt seit 2025 ein einheitliches Kilometergeld von 0,50 € pro km – für Pkw, Motorrad und auch Fahrrad bzw. E-Bike. Beim Pkw sind höchstens 30.000 km pro Jahr gedeckelt, beim Fahrrad bis 3.000 km. Voraussetzung ist ein ordentliches Fahrtenbuch.
Belege aufbewahren
Hebe Rechnungen und Belege gut auf. Du musst sie nicht automatisch mitschicken, das Finanzamt kann sie aber nachfordern. Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel sieben Jahre.
| Entfernung (einfach) | Kleines Pauschale / Jahr | Großes Pauschale / Jahr |
|---|---|---|
| 2–20 km | — | 372 € |
| 20–40 km | 696 € | 1.476 € |
| 40–60 km | 1.356 € | 2.568 € |
| über 60 km | 2.016 € | 3.672 € |
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information ohne Gewähr und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Beträge und Grenzen sind Beispiele und können sich ändern.