Karenz & Elternzeit

Karenz bezeichnet die arbeitsrechtliche Freistellung nach der Geburt eines Kindes. Sie ist eng mit dem Kinderbetreuungsgeld verknüpft, das die finanzielle Absicherung in dieser Zeit übernimmt.

Dauer der Karenz

Karenz kann bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Eltern können sich abwechseln; ein Teil der Karenz kann zwischen den Eltern geteilt werden. Der Arbeitsplatz bleibt während der Karenz geschützt.

Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld gibt es als pauschales Konto-Modell oder als einkommensabhängige Variante. Die Bezugsdauer und Höhe hängen vom gewählten Modell und davon ab, ob sich beide Elternteile beteiligen.

Wiedereinstieg

Nach der Karenz hast du Anspruch auf Rückkehr an einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Modelle wie Elternteilzeit erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Steuerlich können Familienbonus Plus und der Kinderabsetzbetrag relevant werden.

Papamonat

Väter bzw. der zweite Elternteil haben seit 2019 einen Rechtsanspruch auf den „Papamonat“ – eine unbezahlte Freistellung von genau einem Monat innerhalb der ersten Wochen nach der Geburt (bis zum Ende des Mutterschutzes). Voraussetzung sind der gemeinsame Haushalt mit dem Kind und die rechtzeitige Vorankündigung beim Arbeitgeber (spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin).

Familienzeitbonus

Für die Zeit des Papamonats kann der zweite Elternteil den Familienzeitbonus beziehen – eine finanzielle Leistung als Ersatz für das entfallende Einkommen. Wird später Kinderbetreuungsgeld bezogen, wird der bereits erhaltene Familienzeitbonus darauf angerechnet.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder arbeitsrechtliche Beratung.

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