Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist der wirkungsvollste Absetzbetrag: bis zum 18. Geburtstag 166,68 € pro Monat (2.000,16 € im Jahr), danach bei aufrechtem Familienbeihilfenbezug 58,34 € pro Monat (700,08 € im Jahr). Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe; für Kinder in Drittstaaten steht er nicht zu. Er senkt die Steuer höchstens auf null und ist selbst nicht erstattungsfähig. Aufteilbar 50/50 oder ganz bei einem Elternteil; beantragt wird er laufend (Formular E30) oder in der Veranlagung (L1k).
Kindermehrbetrag
Wer so wenig verdient, dass der Familienbonus nicht voll wirkt, bekommt den Kindermehrbetrag von bis zu 700 € pro Kind und Jahr – als echte Negativsteuer ausbezahlt. Voraussetzung sind aktive Erwerbseinkünfte an mindestens 30 Tagen im Jahr (oder ganzjährig Kinderbetreuungsgeld/Wochengeld) und eine sehr geringe Steuerlast.
Verkehrsabsetzbetrag
Jeder aktive Arbeitnehmer erhält automatisch den Verkehrsabsetzbetrag: 496 € im Jahr 2026 (2025: 487 €). Für Geringverdiener mit Pendlerpauschale erhöht er sich auf bis zu 853 € (2026); ein zusätzlicher Zuschlag von bis zu 804 € läuft mit steigendem Einkommen einschleifend aus.
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag
Dieser Absetzbetrag ist voll erstattungsfähig (auch als Negativsteuer) und steht auch freien Dienstnehmern zu. Voraussetzung beim Alleinverdiener: Der Partner verdient unter 7.411 € (2026); Alleinerziehende dürfen höchstens sechs Monate in einer Partnerschaft leben. Die Höhe steigt mit der Kinderzahl (siehe Tabelle).
Unterhalts- und Kinderabsetzbetrag
Getrennt lebende Elternteile, die nachweislich Unterhalt zahlen, erhalten den Unterhaltsabsetzbetrag (2026: 38 € / 56 € / 75 € pro Monat für das erste, zweite und dritte Kind). Der Kinderabsetzbetrag von 70,90 € pro Monat wird nicht gesondert beantragt, sondern automatisch mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.
| Kinder | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| 1 Kind | 601 € | 612 € |
| 2 Kinder | 813 € | 828 € |
| 3 Kinder | 1.081 € | 1.101 € |
| jedes weitere Kind | +268 € | +273 € |
Allgemeine Information ohne Gewähr, keine individuelle Steuerberatung. Beträge und Grenzen sind Beispiele und können sich ändern.